| Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Übersetzungsservice
1. Für das Vertragsverhältnis zwischen CHINA-SPRACHENDIENST Dr. Ruixin Han (Försterstr. 5, 82041 Deisenhofen / München) und seinen Kundinnen / Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
2. China-Sprachendienst übersetzt Texte aus dem Chinesischen ins Deutsche und umgekehrt. Informationen und Unterlagen, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind, stellt die Kundin / der Kunde China-Sprachendienst zur Verfügung.
3. Die Kundin / Der Kunde kann sich vor Erteilen des Auftrags von China-Sprachendienst ein Angebot über die Kosten der Übersetzung und den Zeitpunkt für die Fertigstellung der Übersetzung erstellen lassen. Dieses Angebot ist kostenfrei.
4. Die Kundin / Der Kunde erteilt den Auftrag in der Regel schriftlich. Nimmt China-Sprachendienst den Auftrag an, so erhält die Kundin / der Kunde eine Auftrags-bestätigung. Der Vertrag kommt mit Eingang dieser Auftragsbestätigung bei der Kundin / beim Kunden zustande. China-Sprachendienst bemüht sich, den vereinbarten Termin für die Fertigstellung der Übersetzung einzuhalten. Kann der Auftrag nach der Auftragsannahme aus objektiv zwingenden Gründen nicht termingerecht ausgeführt werden, informiert China-Sprachendienst die Kundin / den Kunden unverzüglich. China-Sprachendienst weist nach Vertragsschluss nur unter besonderen Umständen einen Text zurück.
5. China-Sprachendienst verpflichtet sich, die Übersetzung mit größter Sorgfalt und ohne Kürzungen oder Zusätze anzufertigen. Zum Verständnis des Textes in der Zielsprache behält sich China-Sprachendienst vor, gegebenenfalls Erläuterungen, Fußnoten etc. anzubringen.
6. China-Sprachendienst behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Die Kundin / Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen Mängeln in der Übersetzung. Dieser Anspruch muss von der Kundin / vom Kunden unter genauer Angabe des Mangels und innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Übersetzung geltend gemacht werden.
7. China-Sprachendienst berechnet der Kundin / dem Kunden das Honorar für die Übersetzung unverzüglich nach ihrer Fertigstellung. China-Sprachendienst hat neben dem Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Nebenkosten. China-Sprachendienst kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen.
8. China-Sprachendienst verpflichtet sich, Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen und Daten zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Kundin / den Kunden bekannt werden.
9. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von China-Sprachendienst. Bis dahin hat die Kundin / der Kunde kein Nutzungsrecht. China-Sprachendienst behält sich sein Urheberrecht vor.
10. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen wird durch die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
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